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Malerei Prock
Mitterbergerstraße 40
8962 Gröbming
+43(0) 664 / 122 53 28 Email

AGB

Die Preise dieses Angebotes sind Festpreise und zwei Monate gültig.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unter­nehmen und dem Kunden.

Sämtliche Einbauten, Wünsche und dergleichen, sind vor Baubeginn vom Bauherrn bekannt zu geben.


Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1 KSchG).

Die Massen sind geschätzt, die Verrechnung erfolgt lt. tatsächlichem Aufmaß.


Eine Anzeigeverpflichtung bei einer beträchtlichen Überschreitung der Angebotssumme besteht nicht, wenn die Über­schreitung auf Grund von zusätzlichen,- vom Bauherrn oder dessen Vertreter angeordneten- Leistungen, entsteht.


Wir übernehmen keinerlei Haftung für Mängel, Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden, die aus Vorleistungen entstanden sind, wie z. B. eine mangelhafte Untergrundvorbereitung die nicht von uns durchgeführt wurde oder seitens des Auftraggebers.


Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden kann, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.


Eigens angefertigte Musterkollektionen und Mustermaterialbesorgungen, aufgrund des Kundenwunsches,  werden nach einer negativen Auftragserteilung in Rechnung gestellt.


Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und unentgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.


Die zahlreichen Bodenbeschichtungsarten sind nicht rutschsicher sondern rutschhemmend.


Die Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle wird vorausgesetzt. Bei mangelhafter oder nicht ausreichender Zufahrtsmöglichkeit werden Flurschäden von uns zurückgewiesen.


Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen erfolgen mit Eigentumsvorbehalt.


Sie haben sich für eine fachliche Ausführung und ein hochwertiges Produkt entschieden, welches gewisse spezifische Eigen­schaften besitzt und aus diesem Grund folgende Punkte beachtet werden müssen:


Erforderliche unterschiedliche Einbautechniken (maschinell händisch) können zu unterschiedlichen Oberflächen­beschaffenheiten (Ebenheit, Griffigkeit, usw.) führen.


Aufgrund der Handarbeit und unterschiedlichen Untergrundbeschaffungen kann das Endergebnis vom Muster abweichen und kann daher nicht als Reklamation gewertet werden (sowie Farbzuschlag).


Für den Konsumenten gelten auf bewegliche Bauteile, speziell im Holzbereich, 2 Jahre Gewährleistung, auf unbewegliche Bauteile 3 Jahre. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt sechs Monate für bewegliche Bauteile und 18 Monate für unbewegliche.


Die mangelhafte/falsche Reinigung jeglicher Beschichtungsarten ist keine Mangelerscheinung und kein Gewährleistungsschaden.


Eine mutwillige/unabsichtliche Beschädigung kann nachgewiesen werden und sind keine Schäden seitens der Ausführung und der darauffolgenden Folgeschäden, und werden daher nicht in Eigenregie wieder erneuert.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:


Bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung können 2% Skonto von der Gesamtsumme abgezogen werden, der Gesamtbetrag ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Ein nicht berechtigter Skontoabzug wird nach verrechnet!


Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertrags­abschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlungen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf dem selben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers oder eine Lastschrift nicht eingelöst wird, ein vom Besteller gegebener Wechsel durch den Besteller nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.


Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren, bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Soferne es sich beim dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.


STORNOBEDINGUNGEN:


Wird die Auftragserteilung spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Arbeitsbeginn rückgängig gemacht, so behalten wir uns eine Inrechnungstellung der bereits entstandenen Kosten (Angebote, Pläne, Skizzen, Muster anfertigen usw.) vor. Sollten wir sämtliche Materialien für den gewünschten Auftrag schon bestellt haben, bzw. auf Lager gelegt sein, so sind wir berechtigt 40% der momentanen Auftrags- bzw. Angebotssumme in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch die Summe der für uns tatsächlich entstandenen Kosten (gesamtes Material + diverse Vorbereitungskosten).


KURZES MERKBLATT:


NATURSTEINTEPPICH und BESCHICHTUNGEN:


Die Bodenfläche wird dem AG frei geräumt, besenrein und frei von haftungsmindernden Substanzen überlassen. Der AG sorgt für rechtzeitige und ausreichende Beheizung, Strom usw. Die Baustelle muss frei von anderen Handwerkern bzw. Personen sein. Die erforderliche Raum- bzw. Untergrundtemperatur muss ca. 10-20° C betragen (Verlegung in den Monaten Mai – September je nach Witterung). Sollte dies nicht der Fall sein, und eine Verlegung wird trotzdem gewünscht, so weisen wir den AG darauf hin, dass wir eine Verlegung nur ohne jegliche Gewährleistung durchführen. Dasselbe gilt auch bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit, noch feuchtem Estrich bzw. Untergrund, feuchten Wänden bzw. noch nicht trockenem Verputz. Diese Tatsachen sind meist erst kurz vor Verlegebeginn für uns erkennbar, deshalb können wir nur mündlich darauf hinweisen und eventuelle spätere Reklamationen bzw. andere Auffassungen des Kunden werden nicht akzeptiert bzw. anerkannt. Sollten aufgrund oben genannter Tatsachen, die gewünschten Arbeiten überhaupt nicht begonnen werden, egal aus welchen Gründen, so gehen sämtliche anfallende Mehrkosten zu Lasten des AG (Anfahrtskosten, Übernachtungskosten usw.)

Wenn nichts anderes angegeben wird, geben wir auf unsere Angebote eine Preisgarantie von 3 Monaten ab Angebotsdatum. Über bestehende Fliesen usw. (wenn der Untergrund formstabil ist) kann der Natursteinteppich verlegt werden, es kann aber lediglich die Haftung auf den bestehenden Boden (Fliesen, PVC, usw.) gewährleistet werden, nicht aber auf die Haftung des bestehenden Bodens (Fliesen, PVC, usw.) auf den Untergrund (Estrich, usw.). Ablösungen vom Untergrund können zu Schäden führen (bis zum möglichen Totalschaden) für welche wir keine Garantie übernehmen können.

Bei Raumtemperatur von 20 °C sind diese Natursteinbeläge ca. 24 Stunden nach der Verlegung begehbar und nach 48 Stunden belastbar, die chemische Aushärtung ist nach 7 Tagen abgeschlossen. Bei höheren Temperaturen erfolgt die Aushärtung schneller, bei niedrigeren langsamer. Die Aushärtezeiten sind zu berücksichtigen, da bei Nichteinhaltung der Zeiten, keine Garantie auf Schäden gegeben werden kann. Unsere Bodenbeläge werden aus einer Basis von Naturprodukten gefertigt und stellen Handwerk im eigentlichen Sinne dar. Deshalb sind gelegentliche Farbabweichungen und Niveauunterschiede im Belag natürlich und unvermeidbar. Da es auch bei unseren Böden keine 100prozentige UV-Beständigkeit geben kann, können aufgrund von UV-Strahlungen und div. Lichteinwirkungen, Vergilbungen und Farbveränderungen entstehen, ebenso, wenn sie die Böden durch verschiedene Gegenstände gänzlich abdecken (wie z.B. Möbel, Teppiche, usw.). Reklamationen aus diesen Gründen können nicht anerkannt werden. Grundsätzlich gilt, dass Natursteinteppiche von sich aus weder schrumpfen noch reißen. Rissbildungen, die in besonderen Fällen nachträglich im Oberboden auftreten, sind ausnahmslos auf Rissbildungen und Bewegungen im Untergrund zurückzuführen, für die wir keine Haftung übernehmen können. Dies gilt im speziellen bei Verlegungen auf Spanplatten, div. Holzkonstruktionen, auf Gussasphalt und bei Untergründen, wo ein eventueller Materialmix nicht eindeutig erkennbar ist.


SPEZIELLE LEISTUNGSBEDINGUNGEN:


Bei Verlegungen im Außenbereich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur unter bestimmten Voraus­setzungen erfolgen können:

Der Untergrund muss absolut trocken, ausreichend eben und formfest sein (Beton, Estrich). Verantwortlich für die Untergrundgestaltung bzw. für einen fachlich richtigen Aufbau ist ausschließlich ein Baumeister oder Estrichleger (vom Kunden beauftragte Firma).

Eine Spezialgrundierung, welche wasserfest und elastisch ist, ist Grundvoraussetzung für eine einwandfreie, fachlich richtige Verlegung. Sollte diese vom Kunden selbst ausgeführt werden, so übernimmt dieser die volle Verantwortung und Gewährleistung der gesamten Bodenverlegearbeiten.

Die verlegte Fläche darf mindestens zwei Tage nicht belastet werden und außerdem hat der Arbeitgeber dafür selbst zu sorgen, dass keine Nässe, Staub, Frost usw. auf die fertige Oberfläche gelangen kann. (Die ersten fünf Tage nach der Verlegung).

Unsere Leistungsbedingungen sind Bestandteil der Auftragserteilung und mit der Unterschrift des Kunden werden diese auch voll inhaltlich akzeptiert und anerkannt. Änderungen oder Abweichungen werden nur anerkannt, wenn diese schriftlich erfolgen und von Firma Maler- und Beschichtungsmeister Anton Prock unterschrieben sind.

Sollten verschiedene Vorarbeiten (Schienen setzen) seitens des AG übernommen werden so kommt es zu einer Preisminderung. Die dazu benötigten Materialien werden ausschließlich von Maler- und Beschichtungsmeister Anton Prock bezogen (siehe oben Punkt b).

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer variablen Abstandsgebühr der Voranschlagssumme berechtigt.

Da zur Angebotsstellung noch keine Besichtigung des Estrichs/bestehender Untergrund möglich war, wurden diese lt. Plan soweit ersichtlich mit eingerechnet. Evtl. Abweichungen sind jedoch möglich.

Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend der Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurück zu treten.


Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, soferne nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.


Nach Unterfertigung des Kostenvoranschlages/Angebotes bestätige ich die zusätzlichen Vertragsbestimmungen vollständig zur Kenntnis genommen zu haben.


Eventuelle Mehrkosten, die durch nicht von uns verschuldete Terminverschiebungen etc. eintreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Gerichtsstand ist Schladming.


Wir sichern Ihnen eine technisch einwandfreie und termingerechte Ausführung unserer Arbeiten zu.


Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der


Tel. Nr.: 0664-122 53 28 zur Verfügung.


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